Bankeinzug vor Weihnachten kündigen
Das Jahr nicht mit Minus auf dem Konto starten
Die GGH hat schon 2024 ihre Nebenkostenabrechnungen erst kurz vor Weihnachten geschickt. Praktisch die letzte Gelegenheit, denn sie haben nur bis zum Jahresende Zeit. Aber ein Problem für die Mieter:
- Für die meisten steht eine saftige Nachzahlung an, da die Nebenkosten immer weiter steigen. Und wenn du der GGH eine Einzugsermächtigung von eurem Konto erteilt hast, wird die gleich mit der nächsten Miete (am 1.1.) abgebucht. Das können auch mal mehr als 1.000 € sein. Hast du die nach den oft kostenintensiven Weihnachtseinkäufen noch?
- Zwischen den Jahren sind Mieterverein, Hausjurist und andere Prüfer oft nicht da und du selbst womöglich auf Familienbesuch. Das heißt, das Geld wird abgebucht, ohne dass du überhaupt Gelegenheit hattest, die Richtigkeit der Angaben zu prüfen.
Es ist immer schwieriger, bereits gezahltes Geld zurück zu bekommen, als über Geld zu verhandeln, das man nicht zahlen möchte.
Unser Tipp: Bankeinzug kündigen
Unser Tipp: Kündige rechtzeitig vor den Feiertagen dein SEPA-Lastschriftmandat bei der GGH. Das ist völlig legitim und mit einem einfachen Brief oder einer E-Mail erledigt. Dann hast du volle Kontrolle, wann wie viel Geld an die GGH geht. Du musst lediglich daran denken, deine normale Miete per Hand oder per Dauerauftrag zu überweisen.
Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat
Wenn du der GGH ein SEPA-Lastschriftmandat (also eine Erlaubnis zum Bankeinzug) gegeben hast, bedeutet das: Du erlaubst ihr, die Miete automatisch von deinem Konto abzubuchen. Das ist bequem, aber auch riskant.
Denn wenn es eine Nachzahlungen gibt, kann die GGH diese einziehen – selbst wenn du damit nicht einverstanden bist.
Du kannst das SEPA-Lastschriftmandat jederzeit kündigen! Es ist weder verpflichtend noch eine Voraussetzung für den Mietvertrag.
Wir haben eine Vorlage für dich vorbereitet, mit der du dein Lastschriftmandat bei der GGH einfach kündigen kannst. Falls du keine Lust hast, den Rest des Jahres an die Überweisungen zu denken: Du kannst das SEPA-Lastschriftmandat auch ebenso formlos erneut erteilen, wenn die Nebenkostennachzahlung geprüft ist.
Unternehmen wie die GGH lieben Lastschriftmandate, da sie auf diese Weise nicht auf ihrem Konto kontrollieren müssen, ob du auch bezahlt hast. Spart ihnen viel Arbeit. Daher werden sie auch dein neues Mandat dankbar annehmen, egal ob du es mal gekündigt hattest oder nicht.
Wie kündige ich mein SEPA-Lastschrifmandat
Du schickst einen Brief oder eine E-Mail mit folgendem Inhalt an die GGH:
Absender:
[Vorname Nachname]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]
An:
Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH Heidelberg
Bergheimer Straße 109
69115 Heidelberg
Heidelberg, Datum
Betreff: Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat für die Abbuchung meiner Miete für die Wohnung
in [Adresse der Wohnung].
Bitte nehmen Sie ab sofort keine weiteren Abbuchungen von meinem Konto mehr vor.
Die zukünftige Miete werde ich selbst überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift bei Brief]
[Name]
Tipps:
- Speichere die Mail (mit Datum und Uhrzeit), damit du nachweisen kannst, dass du sie geschickt hast.
- Wer 100% sicher gehen möchte, kann einen Brief per Einschreiben schicken.
- Behalte dein Konto im Blick: Vielleicht vergisst die GGH, das Mandat zu löschen. Dann darfst du den Betrag zurückbuchen.
Prüfe deine Nebenkostenabrechnung
Die Kündigung des SEPA-Lastschriftmandats gibt dir nun Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu prüfen. Gehe also die Positionen durch und vergleiche sie mit denen vom letzten Jahr: Was ist erheblich gestiegen? Ist dein Wasser- oder Heizungsverbrauch gestiegen, obwohl du gespart hast? Wie haben sich die Allgemeinkosten entwickelt?
Außerdem empfehlen wir:
- Vergleiche deine Nebenkosten mit der deiner Nachbarn, die eine vergleichbare Wohnung haben. Gehen sie stark auseinander?
- Lass deine Abrechnung z.B. vom Mieterverein prüfen.
- Wenn dir etwas seltsam vorkommt, kannst du die GGH um einen Termin zur Klärung bitten.
Wir werden hier alles veröffentlichen, was uns von anderen Mietern zugetragen wird. Du hast ein Recht darauf, dass deine Abrechnung korrekt ist, nimm es in Anspruch. Auch Wohnungsbaugesellschaften sind nicht vor Zahlendrehern oder Verwechslungen gefeit. Wer behauptet, nie einen Fehler zu machen, macht einen großen Fehler.
